Schulordnung und Hausordnung


Leitziel

Wir wollen uns unseren Mitmenschen gegenüber so verhalten, wie wir selbst behandelt werden möchten. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Lehrer, Schulpersonal, Eltern) sind für uns selbstverständlich.

Für ein erfolgreiches und konfliktarmes Schulleben halten wir folgende Regelungen für sinnvoll und notwendig. Bei Missachtung dieser Regeln werden Maßnahmen entsprechend den gültigen Vorschriften getroffen.

Schulbesuch

  • Der regelmäßige Schulbesuch ist verpflichtend. Bei Krankheit muss spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung eines Sorgeberechtigten vorliegen.
  • Über die Regelungen bei Erkrankung während der Unterrichtszeit und beim Wunsch um Beurlaubung informiert der Klassenlehrer oder die Schulleitung.
  • Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit einschließlich Hohlstunden nur mit Genehmigung der Schulleitung verlassen.
  • In der für die jeweilige Klasse als Mittagspause ausgewiesenen Schulstunde dürfen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen um sich zu verpflegen.

Unterricht, Pausen, Hohlstunden

  • Ab 7.30 Uhr stehen den Schülern festgelegte Aufenthaltsräume zur Verfügung, ebenso in Hohlstunden. Die Gänge und Treppenhäuser sind keine Aufenthaltsräume.
  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Nach dem Läuten begeben sich die Schüler in das Klassenzimmer oder vor die Fachräume. Erscheint ein Lehrer nicht binnen 5 Minuten, wird das Sekretariat durch den Klassensprecher verständigt.
  • Der Vertretungsplan informiert über aktuelle Änderungen.
  • Störungen des Unterrichts verhindern den angestrebten Erfolg und müssen daher unterbleiben.
  • Verhaltensweisen, die andere belästigen oder die für uns selbst oder andere gefährlich werden können, müssen ebenso unterbleiben.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die eine Gefährdung oder Störung darstellen können, ist untersagt.
  • In der großen Pause verlassen alle Schüler bis auf die Klassenordner das Schulgebäude; Dies gilt nicht für die Schüler der Kursstufe. Ausnahmen regelt die Schulleitung. Der Besuch der Schülerbücherei während der Öffnungszeiten ist hingegen erwünscht.
  • Zu Stundenbeginn halten sich alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen auf oder warten vor den Fachräumen.
  • Nach dem Sportunterricht betreten die Schülerinnen und Schüler erst mit dem Pausenklingeln das Schulhaus.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht gelten während der Mittagspause die Regelungen wie zur großen Pause.

Schulgebäude

  • Das Rauchen ist in der Schule und auf dem Schulgelände nirgendwo erlaubt.
  • Alkohol und andere Drogen sind verboten. Bei besonderen Anlässen kann die Schulleitung den Ausschank von Alkohol gestatten.
  • Jeder ist verantwortlich für die Sauberkeit im Klassenzimmer, die schonende Behandlung und Erhaltung des Gebäudes, der Einrichtungsgegenstände und der Unterrichts­materialien. Deshalb respektieren wir auch die diesbezüglichen Anweisungen der Lehrer, des Schulpersonals und der SMV in ihrem jeweiligen Arbeits- und Verantwortungsbereich.
  • Alle Aushänge auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung der Schulleitung und auf dem SMV-Brett zusätzlich der Zustimmung des zuständigen SMV-Vertreters.

Allgemeines

  • Bei Unfällen auf dem Schulweg und im Schulbereich leisten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten Hilfe und verständigen die Schulleitung unverzüglich.
  • Bei Alarm beachten wir den jeweils gültigen Alarmplan.
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
  • Haftung für Gegenstände oder Geld von Mitgliedern der Schulgemeinschaft übernimmt die Schule nicht.
  • Die Schulordnung ist seit der Annahme durch die Schulkonferenz am 13.6.2001 in Kraft und wird in jedem Schuljahr vom Klassenlehrer (Tutor) mit der Klasse (dem Kurs) besprochen.

Zusatz zur Schul- und Hausordnung (Hinweis zum Gebrauch von Handys während der Schulzeit):

  • Der Betrieb von Handys im Unterricht ist untersagt, d.h. Handys müssen grundsätzlich während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein.
  • Der Gebrauch von Handys in den Pausen und während der Mittagszeit darf nicht zu Belästigungen anderer führen.
  • Die Schulleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verbreiten jugendgefährdender Texte, Fotos oder Videopassagen ein Straftatbestand ist und entsprechend auch strafrechtlich verfolgt wird.
  • Ebenso ist das Mitschneiden von Unterrichtspassagen unter Umständen ein Strafrechtsbestand.
  • Unabhängig davon ist jeglicher Einsatz von Handys, der dazu führen könnte, dass andere Personen belästigt oder gar beleidigt und entwürdigt werden, ein grober Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung, der mit entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet wird.

Zuletzt geändert am 10.09.2012

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