Eltern Allgemeines


Für Kinder im Schulalter besteht Schulpflicht. Darum sind die Eltern dafür verantwortlich, dass die Kinder die Schule regelmäßig besuchen und pünktlich zum Unterricht erscheinen.

MasernschutzimpfungDas Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Nach § 20 Absatz 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 bereits eine Schule besuchen, der Schulleitung bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Bitte beachten Sie folgendes Dokument:

 

KrankheitSchicken Sie Ihr Kind bitte nicht in die Schule, wenn es krank ist bzw. wenn abzusehen ist, dass es den Schulvormittag nicht durchhält!Ihr Kind leidet unnötig und der Unterricht für die Mitschüler wird massiv gestört, auch eine Ansteckung der anderen Kinder ist nicht auszu­schlie­ßen. Treffen Sie ggf. rechtzeitig Vorkehrungen, wer Ihr Kind zu Hause beauf­sichtigen kann, wenn Sie nicht anwesend sind. – Vielen Dank!
Entschuldigung bzw. Attest bei Krankheit•    Telefonische Entschuldigung bis 7:50 Uhr (Sekretariat: 0 62 71 /94 65-0)•    Ggf. Essen in der Mensa bis 10:15 Uhr abbestellen. (Internet)•    Ggf. Entschuldigung in der Hausaufgabenbetreuung (Sekretariat)

 

•    Schriftliche, formlose Entschuldigung der Eltern anlässlich der Rück­kehr beim Klassenlehrer oder spätestens bis zum 3. Arbeits­tag im Sekretariat

•    Bei längeren Erkrankungen oder häufigen Fehlzeiten kann die Schule ein ärztliches Attest einfordern.

•    Die Schule kann ein ärztliches Attest fordern, wenn Ihr Kind wie­der­­holt an einem Tag fehlt, für den eine Klassenarbeit oder ein Test ange­kün­digt ist.

Ansteckende KrankheitenEin Kind darf nicht die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen, wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist. Bei an­stecken­den Krankheiten wie Masern, Mumps oder Windpocken u. a. wie auch beim Befall von Kopfläusen ist das Gesundheitsamt (Landratsamt des jeweiligen Kreises) zu informieren.
Chronische KrankheitenLeidet Ihr Kind an einer chronischen Krankheit wie z. B. Diabetes, Asth­ma oder v. a. m., so informieren Sie die Schule darüber, damit diese für den Problemfall angemessen reagieren kann. Sprechen Sie ggf. auch mit dem Klassenlehrer über einen Nachteilsausgleich.
UnterrichtsausfallFalls der Unterricht einmal früher endet, kann sich Ihr Kind in der Cafe­teria aufhalten oder vorzeitig nach Hause fahren.
Unterrichtsbefreiung/Be­urlaubung•    Stundenweise (z. B. Arztbesuch): vorherige Absprache mit dem Klas­sen­lehrer

 

•    Ganzer Tag: Eine Woche vor dem Termin schriftlicher An­trag beim Klassenlehrer (mit Begründung); für mehr als einen Tag oder vor den Schulferien schriftlicher Antrag nur bei der Schul­leitung.

Selbständige Information über die schuli­schen Lei­stungenDie Eltern informieren sich selbständig über die schriftlichen und münd­lichen Leistungen ihres Kindes. Nur wenn die Leistungen im 2. Schulhalb­jahr plötzlich absin­ken, so dass die Versetzung gefährdet ist, werden die Eltern von der Schule informiert. – Der Fachlehrer kann aber eine Unter­schrift der Eltern verlangen, um sicher­zustellen, dass Sie von einer Klas­senarbeit oder dem Test ihres Kindes Kenntnis genommen haben. Infor­mieren Sie sich ebenso regelmäßig über die zu erledigenden Haus­auf­gaben.
Sie bringen Ihr Kind zur SchuleDas HSG liegt in einer Sackgasse. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Wagen zur Schule bringen, so halten Sie bitte entweder in der Hirschhorner Land­straße (vor der Itterburg) an oder fahren Sie auf den Parkplatz des Gleis­dreiecks. So­wohl Sie als auch Ihr Kind gewinnen dabei Zeit.

Bei Fehlen ohne Entschuldigung gibt es ein Elterngespräch, im Wiederholungsfall einen Aktenvermerk und ggf. auch eine Meldung bei der Schulaufsichtsbehörde (Jugendamt des jeweiligen Landkreises).

Landratsämter

  • Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Heidelberg (Jugendamt und Gesundheitsamt)
  • Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises, Mosbach (Jugendamt und Gesundheitsamt)
  • Landratsamt des Kreises Bergstraße, Heppenheim (Jugendamt und Gesundheitsamt)
  • Landratsamt des Odenwaldkreises, Erbach (Jugendamt und Gesundheitsamt)

Dienstleistungen am HSG

Am HSG Eberbach bieten zwei Fremdfirmen ihre Dienstleistungen an:

  • Schulmensa: Verwaltung des Guthabens und Bestellen der Essen unter https://mensawelten.de/. Die Vorgehensweise wird  hier erklärt.
  • Schließfächer: Damit Ihr Kind nicht allzu viele Schulbücher und -hefte, Arbeitshefte und Sportsachen mit sich herumtragen muss, kann es sie in einem Schließfach deponieren. Diese Schließfächer (36 × 35 × 50 cm) werden von der Fa. Mietra (Schließfachanlagen Gerold Trautner e. K. [eingetragener Kaufmann]; www.schliessfaecher.de) vermietet. Zu Mietdauer, Mietpreis (Einzugsermächtigung-Lastschriftverfahren), Kaution und sonstigen Regularien erhält Ihr Kind am ersten Schultag ein kombiniertes Informations­schrei­ben und Formular für den Mietvertrag; dies ist ebenso im Sekretariat erhältlich. – Mietpreis (2014/15): 22,80 € / Jahr; Reinigung: 3,– €/Jahr; Kaution: 20,– €.