Informationen


Förderverein des Hohenstaufen-Gymnasiums Eberbach e.V.

Parallelweg 1
69412 Eberbach

Kontakt

Sie können uns eine EMail schreiben an vorstand@foerderverein.hsg-eberbach.de

E-Rechnung senden Sie bitte an rechnungen@foerderverein.hsg-eberbach.de

Der Vorstand

Andrea Wohlers, Vorsitzende

Ulrike Harslem, Stellvertretende Vorsitzende

Oliver Heil, Schatzmeister

Michael Wohlers, Schriftführer


Zu den Fragen und Antworten


Downloads, Termine, Protokolle

Der Mitgliedsantrag des Vereins (als PDF Formular)

Die aktuelle Vereinssatzung.

Mitgliederversammlungen:



FAQs

Klassenfahrten sind teuer, kann uns der Förderverein helfen?

Wir fördern auch individuelle Teilnahmen an Klassenfahrten oder ähnlichen Schulveranstaltungen, deren Kosten teilweise eine deutliche finanzielle Belastung für Familien darstellen. Bitte sprechen Sie uns nur in Ausnahmefällen direkt an, sondern sprechen Sie bitte den/die KlassenlehrerIn oder die, die Klassenfahrt organisierende Lehrerkraft diesbezüglich an. Diese werden sich dann mit uns in Verbindung setzen. Zum einen kann dadurch eine gewisse Anonymität uns gegenüber gewahrt bleiben und die entsprechenden Lehrer sind dadurch automatisch informiert und es gibt keine Missverständnisse, z.B. bei nachträglichen Abrechnungen.

In jedem Fall machen Sie sich bitte vorher Gedanken darüber, welchen Betrag Sie genau vom Förderverein übernommen haben wollen! Wir gehen davon aus, dass nicht immer der komplette Betrag übernommen werden muss. Um unangenehmes Nachfragen zu vermeiden, teilen Sie bitte der Lehrerkraft mit, in welcher Höhe Sie eine Übernahme der Kosten wünschen.

Bitte beachte Sie auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auf die Sie gegebenenfalls Anspruch haben. Diese Ansprüche sollten immer vorher und rechtzeitig geprüft werden. Bei der Stadt Eberbach finden Sie auf der Webseite weitere Information und auch auf der Webseite des Rhein-Neckar-Kreises. Allgemeine Information finden Sie bei der Agentur für Arbeit oder auch beim Familienportal des Bundes.

Ich habe eine Rechnung, bezahlt das der Förderverein ?

Anträge an den Förderverein bitte an vorstand@foerderverein.hsg-eberbach.de schicken.
Aus dem Antrag sollte hervorgehen um was es sich handelt (Wer, Wann, Was) und ungefähr um welchen Betrag es insgesamt geht. Der Antrag wird dann in der regelmäßigen Vorstandssitzung geprüft und gegebenenfalls zugestimmt oder abgelehnt. Diese Prüfung ist notwendig, um sicher zu stellen, dass die Ausgaben satzungskonform sind und natürlich, dass genügend Geld vorhanden ist.

Sich regelmäßig wiederholende Ausgaben müssen nicht jedes mal neu beantragt werden, aber eine kurze Anfrage an obige E-Mail Adresse vorher würde uns sehr helfen, den Überblick zu wahren. Umgekehrt ist nicht alles, was sich wiederholt, automatisch von der Notwendigkeit eines Antrags ausgenommen. In der Regel müssen höhere Beträge auch neu geprüft werden.

Wann und wie bezahlt der Förderverein ?

Alle Ausgaben zu einem geförderten Projekt müssen durch Rechnung oder Kassenzettel belegt sein. Aus dem Beleg muss hervorgehen, um was es sich handelt, insbesondere bei Kassenzetteln ist eine zusätzliche Erklärung oder Bemerkung oft hilfreich. Die Belege können dann eingescannt oder ordentlich fotografiert an vorstand@foerderverein.hsg-eberbach.de geschickt werden und wir begleichen dann den Betrag. Das Original benötigen wir in der Regel nicht.
Wenn weder Rechnung oder ein anderer Beleg vorhanden ist, dann kann auch ein sogenannter Eigenbeleg erstellt werden. Dazu kann diese Vorlage verwendet werden, die jedoch unbedingt so ausführlich wie möglich ausgefüllt werden muss!

Ich möchte Geld spenden, was muss ich beachten ?

Spenden müssen auf ein Konto des Fördervereins überwiesen werden. In Ausnahmefällen können Vertreter des Fördervereins Spenden auch in bar annehmen.

Als Verwendungszweck der Überweisung immer deutlich machen, dass es sich um eine Spende handelt, z.B. “Spende AbiCup”, “Spende für Musikfachschaft” oder ohne Zweck z.B. “Spende Förderverein HSG”. Jede Spende, auch die ohne Zweck, werden im Sinne der Satzung für die Schule verwendet. Der Verwendungszweck ist wichtig, um den Geldeingang von z.B. Mitgliedsbeiträgen oder anderen Eingängen abgrenzen zu können, denn Spenden dürfen nicht auf Grund einer Gegenleistung eingehen. Nur dann kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden!

Wenn Sie einen bestimmten Zweck mit ihrer Spende im Sinn haben, ist es wichtig, dass der Zweck mit der Satzung des Vereins vereinbar ist. Sollten Sie Zweifel haben, schadet es nicht, uns vor der Spende zu kontaktieren.

Ich habe Geld gespendet, wie bekomme ich eine Spendenbescheinigung ?

Wichtigste Voraussetzung für eine Spendenbescheinigung ist, dass die Spende auf ein Konto des Fördervereins überwiesen wurde. Für Spenden die in Bar übergeben wurden, kann nur für den Fall eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass die Spende auch an einen Vertreter des Fördervereins übergeben wurde!

Es ist nicht immer leicht, alle benötigten Informationen für eine Spendenbescheinigung herauszufinden, daher kann es manchmal sein, dass es länger dauert oder dass es überhaupt nicht möglich ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen. In diesem Fall schreiben Sie bitte eine Email an vorstand@foerderverein.hsg-eberbach.de mit folgenden Informationen:

  • Name und vollständige Anschrift des Zuwendenden/Spender
  • Tag und Betrag der Zuwendung
  • eine Email Adresse zur Kontaktaufnahme

Wenn ihre Spende für einen bestimmten Zweck vorgesehen ist, dann geben Sie auch diesen an. Beachten Sie dabei, dass der Zweck nicht mit der Satzung des Vereins in Widerspruch steht. Allgemein gilt, dass der Zweck der Förderung der Erziehung und der Ausbildung am HSG dienlich sein muss.

Brauche ich in jedem Fall eine Spendenbescheinigung?

Nein. Bei Geldspenden bis 300€ pro Jahr reicht der Nachweis der Überweisung z.B. über einen Kontoauszug aus. Natürlich muss das Empfängerkonto des Fördervereins daraus hervorgehen, aber auch, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt. Im Verwendungszweck daher am besten “Spende für das HSG” angeben, oder ähnliches.