Informationen
Förderverein des Hohenstaufen-Gymnasiums Eberbach e.V.
Parallelweg 1
69412 Eberbach
Kontakt
Sie können uns eine EMail schreiben an
E-Rechnung senden Sie bitte an
Der Vorstand
Andrea Wohlers, Vorsitzende
Ulrike Harslem, Stellvertretende Vorsitzende
Oliver Heil, Schatzmeister
Hartmut Quiring, Schriftführer
Downloads, Termine, Protokolle
Der Mitgliedsantrag des Vereins (als PDF Formular)
Mitgliederversammlungen:
- 26.11.2024 Mitgliederversammlung
- Termin: Dienstag, 26.11.2024, 19:30, Cafeteria HSG
- Einladung zur Mitgliederversammlung
- Protokoll
- 05.12.2023 Mitgliederversammlung
- Termin: Montag, 05.12.2023, 19:30, Cafeteria HSG
- Einladung zur Mitgliederversammlung
- Protokoll
- 28.11.2022 Mitgliederversammlung
- Termin: Montag, 28.11.2022, 19:30, Cafeteria HSG
- Einladung zur Mitgliederversammlung
- Protokoll
- 18.11.2021 Mitgliederversammlung
- Termin: Montag, 18.11.2021, 19:30, Cafeteria HSG
- Einladung zur Mitgliederversammlung
- Protokoll
- 17.02.2020 Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Termin: Montag, 17.02.2020, 19:30, Cafeteria HSG
- Einladung zur Mitgliederversammlung
- Die alte Satzung des Vereins der Freunde des Hohenstaufen-Gymnasiums.
- Die Neufassung der Vereinssatzung (gültig ab Bestätigung durch diese außerordentlichen Mitgliederversammlung).
- Die neue durch die Mitgliederversammlung bestätigte Satzung
- Protokoll
- 21.11.2019 Protokoll der Mitgliederversammlung
FAQs
Ich habe eine Rechnung, bezahlt das der Förderverein ?
Anträge an den Förderverein bitte an schicken.
Aus dem Antrag sollte hervorgehen um was es sich handelt (Wer, Wann, Was) und ungefähr um welchen Betrag es insgesamt geht. Der Antrag wird dann in der regelmäßigen Vorstandssitzung geprüft und gegebenenfalls zugestimmt oder abgelehnt. Diese Prüfung ist notwendig, um sicher zu stellen, dass die Ausgaben satzungskonform sind und natürlich, dass genügend Geld vorhanden ist.
Sich regelmäßig wiederholende Ausgaben müssen nicht jedes mal neu beantragt werden, aber eine kurze Anfrage an obige E-Mail Adresse vorher würde uns sehr helfen, den Überblick zu wahren. Umgekehrt ist nicht alles, was sich wiederholt, automatisch von der Notwendigkeit eines Antrags ausgenommen. In der Regel müssen höhere Beträge auch neu geprüft werden.
Wann und wie bezahlt der Förderverein ?
Alle Ausgaben zu einem geförderten Projekt müssen durch Rechnung oder Kassenzettel belegt sein. Aus dem Beleg muss hervorgehen, um was es sich handelt, insbesondere bei Kassenzetteln ist eine zusätzliche Erklärung oder Bemerkung oft hilfreich. Die Belege können dann eingescannt oder ordentlich fotografiert an geschickt werden und wir begleichen dann den Betrag. Das Original benötigen wir in der Regel nicht.
Wenn weder Rechnung oder ein anderer Beleg vorhanden ist, dann kann auch ein sogenannter Eigenbeleg erstellt werden. Dazu kann diese Vorlage verwendet werden, die jedoch unbedingt so ausführlich wie möglich ausgefüllt werden muss!
Ich möchte Geld spenden, was muss ich beachten ?
Spenden müssen auf ein Konto des Fördervereins überwiesen werden. In Ausnahmefällen können Vertreter des Fördervereins Spenden auch in bar annehmen.
Als Verwendungszweck der Überweisung immer deutlich machen, dass es sich um eine Spende handelt, z.B. “Spende AbiCup”, “Spende für Musikfachschaft” oder ohne Zweck z.B. “Spende Förderverein HSG”. Jede Spende, auch die ohne Zweck, werden im Sinne der Satzung für die Schule verwendet. Der Verwendungszweck ist wichtig, um den Geldeingang von z.B. Mitgliedsbeiträgen oder anderen Eingängen abgrenzen zu können, denn Spenden dürfen nicht auf Grund einer Gegenleistung eingehen. Nur dann kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden!
Wenn Sie einen bestimmten Zweck mit ihrer Spende im Sinn haben, ist es wichtig, dass der Zweck mit der Satzung des Vereins vereinbar ist. Sollten Sie Zweifel haben, schadet es nicht, uns vor der Spende zu kontaktieren.
Ich habe Geld gespendet, wie bekomme ich eine Spendenbescheinigung ?
Wichtigste Voraussetzung für eine Spendenbescheinigung ist, dass die Spende auf ein Konto des Fördervereins überwiesen wurde. Für Spenden die in Bar übergeben wurden, kann nur für den Fall eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass die Spende auch an einen Vertreter des Fördervereins übergeben wurde!
Es ist nicht immer leicht, alle benötigten Informationen für eine Spendenbescheinigung herauszufinden, daher kann es manchmal sein, dass es länger dauert oder dass es überhaupt nicht möglich ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen. In diesem Fall schreiben Sie bitte eine Email an mit folgenden Informationen:
- Name und vollständige Anschrift des Zuwendenden/Spender
- Tag und Betrag der Zuwendung
- eine Email Adresse zur Kontaktaufnahme
Wenn ihre Spende für einen bestimmten Zweck vorgesehen ist, dann geben Sie auch diesen an. Beachten Sie dabei, dass der Zweck nicht mit der Satzung des Vereins in Widerspruch steht. Allgemein gilt, dass der Zweck der Förderung der Erziehung und der Ausbildung am HSG dienlich sein muss.
Brauche ich in jedem Fall eine Spendenbescheinigung?
Nein. Bei Geldspenden bis 300€ pro Jahr reicht der Nachweis der Überweisung z.B. über einen Kontoauszug aus. Natürlich muss das Empfängerkonto des Fördervereins daraus hervorgehen, aber auch, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt. Im Verwendungszweck daher am besten “Spende für das HSG” angeben, oder ähnliches.