Aktuelle Corona Informationen


Seit Montag, 30.8. finden die „Lernbrücken“ statt, die in den beiden letzten Ferienwochen angeboten werden. Mit der Rückkehr einiger Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften in unser Schulgebäude rückt der Start ins neue Schuljahr unaufhaltsam näher. Daher möchten wir Sie auf einige Aktualisierungen und wichtige Informationen aus der aktuellen „Corona-Verordnung Schule“ (vom 28. August 2021) hinweisen. Wie immer finden Sie die ausführlichen Informationen und Dokumente über die Seite des Kultusministeriums https://km-bw.de/,Lde/startseite.

Der Stundenplan für das Schuljahr 2021/2022 wurde auf Basis der regulären Stundentafel erstellt.

Klassen-, jahrgangs- und schulübergreifende Angebote (regulärer Unterricht, AGs und außer-unterrichtliche Angebote) sind wieder möglich.

Allgemeine Anforderungen an den Betrieb der Schulen unter Pandemiebedingungen

  • Die aktuellen Hygienehinweisen (Handhygiene, Masken, Lüften, usw.) sind einzuhalten.
  • Der Betrieb der Schulmensa und unserer Stauferia ist zulässig. 
  • Alle Räume, in denen sich mehr als eine Person aufhält, sind mindestens alle 20 Minuten oder nach Warnung durch CO2-Ampeln durch das Öffnen der Fenster ausreichend zu lüften. Der Einsatz von CO2-Ampeln ist nicht verbindlich.
  • Weiterhin gilt die Empfehlung, soweit es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. 

Maskenpflicht

In der Schule gilt eine generelle, inzidenzunabhängige Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese Verpflichtung gilt nicht

  • im fachpraktischen Sportunterricht,
  • im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten sowie bei entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten sofern die hierfür geltenden Hygieneregeln (§ 4 Absatz 2 CoronaVO Schule) eingehalten werden,
  • in Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird,
  • bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken),
  • außerhalb der Gebäude. 

Testung

Weiterhin gilt, dass die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht nur möglich ist, wenn sie einen Nachweis einer negativen Testung auf das Coronavirus vorweisen können. Wie bisher auch werden den Schülerinnen und Schülern 2x pro Woche entsprechende Tests an unserer Schule angeboten. Den Zeitpunkt und die Organisation der Testung bestimmen die Schulleitung (voraussichtlich Mo und Do).

Hiervon ausgenommen sind immunisierte Personen,

  • die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung durch eine Impfdokumentation nachweisen können oder 
  • genesene Personen, die einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus erbringen. Das PCR-Testergebnis darf höchstens 6 Monate zurückliegen.

Alternativ können die Schülerinnen und Schüler am Tag der Testung in der Schule einen auf sie ausgestellten offiziellen negativen Testnachweis (z.B. ausgestellt von Arztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboren, usw.) vorlegen, deren zugrundeliegende Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt.

Grundsätze für den Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen 

  • Im Falle eines positiven Tests einer Schülerin oder eines Schülers nehmen die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe für den Zeitraum von fünf Schultagen am Unterricht und an außerunterrichtlichen Angeboten grundsätzlich nur in ihrem Klassenverband oder ihrer Lerngruppe teil. Auch die Teilnahme an klassen- und jahrgangsübergreifenden Unterrichtsstunden sowie an Förder-, Betreuungs-, Ganztagsangeboten und Schulveranstaltungen ist in diesem Zeitraum nur in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen zulässig.

An die Stelle der Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen tritt nun für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die lnfektion aufgetreten ist, für die Dauer von fünf Schultagen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltest. 

  • Für den Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten und bei entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten gelten die bisherigen Hygienevorschriften (z.B. 2m Abstand in alle Richtungen zu anderen Personen).
  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind im Inland wieder erlaubtMehrtägige Klassenfahrten und Schüleraustauschmaßahmen ins Ausland sind zunächst bis zum 31. Januar 2022 untersagt.
  • Maßnahmen der beruflichen Orientierung wie ein- und mehrtägige Praktika sind zulässig.
  • Die Mitwirkung außerschulischer Personen am Schulbetrieb ist mit Zustimmung der Schulleitung zulässig.
  • Soweit der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht in der Präsenz stattfinden kannfindet Fernunterricht statt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht.
  • Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu rechnen ist. Die Erklärung ist von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern einschließlich der ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schulhalbjahres oder Schuljahres abzugeben.

Sportunterricht und außerunterrichtliche Schulsportveranstaltungen 
Der Sportunterricht ist inzidenzunabhängig – nach Maßgabe des § 5 der CoronaVO Schule – zulässig. Wie bereits erwähnt muss während des fachpraktischen Sportunterrichts keine medizinische Maske getragen werden. Dies giltnicht für Sicherheits- und Hilfestellungen. Im Falle einer positiven Testung einer Schülerin oder eines Schülers darf der fachpraktische Unterricht für 5 Schultage ausschließlich kontaktarm erfolgen. In diesem Zeitraum ist der Sportunterricht nur innerhalb des Klassenverbands oder der Lerngruppe erlaubt. Der Gruppe wird außerdem ein fester Sportbereich zugewiesen und zu anderen Gruppen muss ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.

Hausaufgabenbetreuung und schulische Förderangebote in den Ferien (Lernbrücken)
Auch für die Teilnahme an der HAB und den Lernbrücken gelten die genannten Bestimmungen (Maske, Testung 2x pro Woche) entsprechend. 

Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen einschließlich der Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssitzungen und der Sitzungen der weiteren schulischen Gremien sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 10 CoronaVO zulässig. Dies bedeutet, dass bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises gestattet ist (= 3G-Regelung). 

Schulbesuchspflicht / Zutritts- und Teilnahmeverbot

Schülerinnen und Schüler, die gegen die Masken- oder Testpflicht verstoßen und für die deshalb ein Zutritts- oder Teilnahmeverbot besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht im Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht ist ein Verstoß gegen die Schulbesuchspflicht.

Für Schülerinnen und Schüler, die gegen die Testpflicht verstoßen, gilt das Zutritts- und Teilnahmeverbot nicht für die Teilnahme an Abschlussprüfungen oder für die Notengebung erforderlichen schulischen Leistungsfeststellungen (bei durchgängiger Wahrung eines Mindestabstandes von 1,5m sowie bei einer räumlichen Trennung von den Mitschülerinnen und Mitschülern). 

Für außerschulische Bereiche ist kein Einzelnachweis über ein negatives Testergebnis mehr erforderlich

Schülerinnen und Schüler, die eine Schule besuchen gelten als getestet. Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Nachweis mehr über ein negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind (z.B. durch einen Schülerausweis).

Informationen zur aktuellen Impfempfehlung

Im folgenden Anhang befindet sich das gemeinsame Schreiben von Herrn Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann und Herrn Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl, das über die aktuelle Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche.

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