GFS Richtlinien


Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Richtlinien – Handreichung

Fachspezifische Anforderungen am HSG Eberbach

 

2/2012, zusammengestellt von StR’n Simone Jurk

GFSRichtlinie_Handreichung-Stand_aktuell.pdf

 

I. Richtlinien für eine GFS am HSG Eberbach Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Welchen Zweck haben GFS?

Einübung in selbstständigem Arbeiten, Auffinden von Informationen, Umgang mit Literatur, eigenständige Planung eines Projekts über eine längere Zeit, Möglichkeit Themen zu behandeln, die einen interessieren, Einübung von Präsentationstechniken und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens.

Eine GFS ist mehr als ein einfaches Referat!

Was muss man bedenken?

Eine GFS macht Arbeit und muss rechtzeitig geplant und vorbereitet werden. Die Ergebnisse müssen auf jeden Fall selbstständig erarbeitet werden; alle Quellen und Hilfsmittel müssen angegeben werden! Inhaltliche Hilfe durch den Lehrer ist in Form von Hinweisen und Tipps möglich.

Eine GFS wird gewertet  wie eine Klassenarbeit/Klausur. Eine nicht erbrachte GFS wird mit ungenügend bewertet.

Pro Schuljahr muss jeder Schüler der Klassenstufen 7-10 eine GFS anfertigen. Dies wird auf dem Formblatt im Klassenbuch dokumentiert. Die Schüler legen bis zu den Herbstferien fest, in welchem Fach sie die GFS halten, andernfalls legt der Klassenlehrer in Absprache mit den Fachlehrern das Fach fest.

Die Schüler der Klassenstufe 11-12 müssen 3 GFS in den vier Halbjahren anfertigen. Dies wird auf dem vorgesehenen Formblatt dokumentiert und durch den Tutor überprüft.

Das Thema wird in Absprache mit dem Fachlehrer gefunden und besprochen. Es sollte aber auf jeden Fall den eigenen Interessen entsprechen! Auch während der Arbeitsphase sollte man Rücksprache mit dem Fachlehrer halten.

Literatur kann evtl. vom Fachlehrer ausgeliehen werden. Außerdem lohnt sich immer ein Gang in die Schülerbücherei, Stadtbücherei, Universitätsbibliothek Heidelberg. Das Internet ist nur bedingt eine zuverlässige Quelle. Verwendete Internetquellen müssen als Ausdruck vorgelegt werden.

Was wird verlangt?

Die Schülerin/ der Schüler trifft mit dem Fachlehrer im Vorfeld der GFS eine verbindliche Vereinbarung über Thema, Form, Umfang und Termin der GFS.

Grundsätzlich kann man zwischen der Form einer mündlichen Präsentation, einer schriftlichen Ausarbeitung (Hausarbeit), einer fachpraktischen Arbeit sowie einer projektorientierten Arbeit wählen.

Welche Form geeignet ist, muss mit dem Fachlehrer besprochen werden!

 

Im Einzelnen gelten die folgenden Handreichungen.

Stand 2/2012

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