Nutzungsordnung zu den schulischen Computereinrichtungen


A. Allgemeines

Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Benutzung schulischer Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer und sonstige mit digitaler Netzwerktechnik ausgestattete digitale Endgeräte, die von Schülern in die Schule mitgebracht oder betrieben werden, soweit sie nach Sinn und Zweck auch auf diese Geräte anwendbar sind. Das Hohenstaufen-Gymnasium Eberbach gibt sich für den Umgang mit diesen Geräten und Medien die folgende Nutzungsordnung.

B. Regeln für jede Nutzung

Computereinrichtungen am Hohenstaufen-Gymnasium Eberbach dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Lehrkräfte der Schule haben das Recht auf die dabei erstellten Daten der Schüler zuzugreifen. Eine private Nutzung sowie die Speicherung von privaten oder personenbezogenen Daten durch Schüler sind untersagt.

B.1 Schüleraccount und Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine Nutzerkennung und wählen sich bei der ersten Anmeldung ein individuelles Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Benutzer, die ihr Initialkennwort nicht ändern, können ohne Hinweis gesperrt werden. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am Rechner abzumelden. Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen. Handlungen, die auf ein Ausspähen oder die Weitergabe fremder Passwörter schließen lassen, können zivil‐ oder strafrechtlich verfolgt werden und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. Mit dem Tag des Ausscheidens eines Schülers aus dem Hohenstaufen-Gymnasium ist die Schule berechtigt, diesen Schüleraccount sowie die unter diesem Account gespeicherten Daten zu löschen. Dieses Löschen bedarf keiner Zustimmung des Schülers.

B.2 Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Es ist ausdrücklich verboten, Malware (Viren, Würmer, Trojaner, Spyware, Rootkits etc.) auf schulischen Rechnern in Umlauf zu bringen. Genauso ist die Verwendung von (anonymen) Web‐Proxy‐Servern untersagt. Verboten ist außerdem die Verwendung der Rechner für die Nutzung von Instant‐Messaging‐Systemen wie beispielsweise ICQ. Die Schule behält sich das Recht vor, Seiten im Internet zu sperren. Ein Zugriff auf gesperrte Seiten unter Umgehung der Sperrmechanismen ist ausdrücklich untersagt und kann zur Verhängung von Erziehungs‐ und Ordnungsmaßnahmen führen.

B.3 Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen oder Hinweise über Täuschungshandlungen während Klassenarbeiten oder Prüfungen am Rechner vorliegen. Das Hohenstaufen-Gymnasium sichert zu, dass der Datenverkehr nicht statistisch ausgewertet wird.

B.4 Eingriffe in die Hard und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes, Manipulationen an der Hardwareausstattung sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren und Installieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, USB‐Speicher, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung der aufsichtführenden Lehrkraft an den Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken oder Videos) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten ohne Ankündigung zu löschen.

B.5 Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard‐ und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Lehrperson zu melden. Ein Benutzer haftet für schuldhaft verursachte Schäden. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. Das Deaktivieren von Sicherheitsmechanismen wie Firewall, Virenscanner etc. ist verboten. Grundsätzlich sind die Geräte bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

B.6 Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet‐Zugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber‐ und Nutzungsrechte zu beachten.

B.7 Versenden von Informationen in das Internet

Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwendet werden. Der Urheber ist zu nennen. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Schülerfotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten. Die Veröffentlichung von Lehrerfotos, Fotos/Filmen/Audiomit-schnitten aus dem Unterricht sowie jeglicher Unterrichtsmaterialien im Internet (auch in Chats oder Foren) ist nur mit der ausdrücklichen Genehmigung der jeweiligen Lehrkräfte gestattet. Dies gilt insbesondere für Klassenarbeiten, Prüfungsaufgaben sowie deren Lösungen. Unerlaubte Veröffentlichungen können zivil‐ oder strafrechtlich verfolgt werden und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

B.8 Besondere Hinweise zur Nutzung der ELearning Plattform „Moodle“

Jeder Nutzer ist selbst für den Erhalt und die Verarbeitung von E‐Mails aus Moodle (z. B. den Nachrichtenforen) verantwortlich. Die Angabe einer ungültigen E‐Mail‐Adresse ist nicht zulässig. Das Abschalten von E‐Mails in den Profileinstellungen/den Foren entbindet nicht von der Pflicht, sich selbstständig über alle aktuellen Vorgänge im Kursraum und Anweisungen der Kursleitung zu informieren.

C. Schlussvorschriften und Datenschutz

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

C.1 Verstöße gegen die Nutzungsordnung

Die Schulleitung behält sich vor, jede strafbare Handlungen zivil‐ oder strafrechtlich zu verfolgen. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Schadensersatzforderungen zur Folge haben.

C.2 Allgemeiner Datenschutz

Die im Rahmen der Zuteilung der Zugangsdaten erhobenen persönlichen Daten der Schülerinnen und Schüler (z.B. Name, Klassenzughörigkeit, Schülerbild) werden von Seiten der Schule nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen). In diesem Falle werden nur solche Informationen weitergegeben, zu deren Weitergabe die Schule gesetzlich verpflichtet ist.

D. Haftung der Schule

Für Ausfälle der Computersysteme, Netzwerke oder den Verlust von Daten kann das Hohenstaufen-Gymnasium nicht haftbar gemacht werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Comments are closed here.