Ab sofort: Mund-Nasenschutz auch im Unterricht


Anordnung des Kultusministeriums: Steigt die Anzahl der Neuinfektionen im landesweiten Durchschnitt der vergangenen sieben Tage auf über 35 pro 100.000 Einwohner, wird die Maskenpflicht durch die Corona-Verordnung Schule in den weiterführenden Schulen (ab Klasse 5) und in den beruflichen Schulen auf die Unterrichtsräume ausgeweitet.

Damit wird ab Montag, den 19.10.2020, aufgrund der erhöhten Corona-Fallzahlen (7-Tage-Inzidenz Baden-Württemberg über 35 je 100000 Einwohner) das Tragen einer Alltagsmaske auch in den Unterrichtsräumen zur Pflicht. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler den ganzen Schultag über einen Mund-Nasenschutz tragen müssen. Ausgenommen sind nur Situationen, in denen jemand Essen zu sich nimmt.

Ausnahme für die Pausenzeiten: Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können sie die Maske abnehmen.

Es empfiehlt sich dringend, eine Ersatzmaske zum Wechseln mitzunehmen!

Auch wichtig: Verhalten im Schulbus

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